Führerschein

Pkw-Führerschein

Beim Pkw-Führerschein gibt es unterschiedliche Varianten der Fahrerlaubnis, welche als Klassen bezeichnet werden. Der Klassiker ist der Führerschein der Klasse B, sozusagen der 'normale Autoführerschein'. Für alle, die bereits im Alter von 17 Jahren Autofahren möchten, gibt es die Klasse 'BF 17'. Für das Mitführen größerer Anhänger gibt es zusätzlich noch die Klasse 'BE'. Ab wann diese Zusatzberechtigung erforderlich ist und was sonst noch alles zu beachten ist erfährst du auf den folgenden Seiten.

Begleitetes Fahren

In Hessen läuft schon seit dem 1. Oktober 2006 der Modellversuch “Begleitetes Fahren“. Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf. Mit 16,5 Jahren könnte man starten.

Begleitperson: Bei der Beantragung des Führerscheins müssen mindestens eine und höchstens fünf Begleitpersonen benannt werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klasse 3), maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Anhänger mit mehr als 750kg

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen. Eine typische Kombination Klasse BE ist zum Beispiel ein PKW mit Pferdeanhänger. Die Führerscheinklasse BE erweitert den Führerschein Klasse B (PKW) um die Erlaubnis einen Anhänger von mehr als 750 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zu ziehen. Grundvoraussetzung für die Klasse BE ist die Fahrerlaubnis Klasse B.

Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung

Für Personen, die 24 Jahre und älter sind, besteht die Möglichkeit des “Direkteinstiegs“ in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen. Trotzdem solltest du es nicht gleich übertreiben, sondern erst einmal einige übungsrunden drehen.

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm

In Deutschland können Leichtkrafträder, also Motorräder mit einer Maximalleistung von 15 PS und einer Hubraumgröße von höchstens 125 ccm, mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden. Da der Führerschein in dieser Klasse bereits ab 16 Jahren gemacht werden kann, sind Leichtkrafträder vor allem bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren beliebt. Aber auch ältere Fahrer erfreuen sich am Freiheitsgefühl, das ein solches Fahrzeug bietet. Mit 16,5 Jahren könnte man starten.

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm

In Deutschland können Leichtkrafträder, also Motorräder mit einer Maximalleistung von 15 PS und einer Hubraumgröße von höchstens 125 ccm, mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden. Da der Führerschein in dieser Klasse bereits ab 16 Jahren gemacht werden kann, sind Leichtkrafträder vor allem bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren beliebt. Aber auch ältere Fahrer erfreuen sich am Freiheitsgefühl, das ein solches Fahrzeug bietet. Mit 16,5 Jahren könnte man starten.

Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm

Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. Auch wenn auf einem Automatik-Roller ausgebildet wird, wird in dem Führerschein keine Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge eingetragen.

Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor

Berechtigt zum Fahren mit einem Motorroller bzw. Kleinkraftrad (Moped) gedrosselt auf 25 km/h, bzw. das klassische Mofa (Motor-Fahrrad) mit und ohne Tretkurbel. Der theoretische Unterricht findet in 6 Doppelstunden (a 90 min) und die praktische Ausbildung in ein oder zwei Doppestunden statt (Einzel- oder Gruppenunterricht).

Führerschein Kosten

Die Kosten sinken oder steigen, je nachdem, wie viele Fahrstunden und Anläufe bei der Prüfung ein Fahrschüler braucht. Naturtalente und Lernwillige kommen also meistens günstiger davon. Das folgende Rechenbeispiel soll Klarheit über das Preis/Leistungs Verhältnis bei mikis-fahrschule geben.

Wie setzen sich die Kosten für den Führerschein zusammen?

Vorabkosten

Vor der Prüfung müssen Ausgaben für ein Passfoto und den so genannten LSMU-Kurs (unterschiedliche Preise) sowie für einen Sehtest (einheitlicher Preis) gemacht werden.

Gebühren der Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde erhebt bundesweit einheitliche Gebühren für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister, die Erfassung der Fahrerlaubnis auf Probe, die Prüfung und Bearbeitung des Führerscheinantrags, die Anfertigung des Führerscheins und die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Ausbildung und Lernmaterial

Die meisten Kosten entstehen durch die Aufwendungen für die Ausbildung bei der Fahrschule und das Lernmaterial. Die Fahrschule erhebt eine Grundgebühr bei der Neuanmeldung, normale Fahrstunden und Sonderfahrten werden einzeln abgerechnet.

Prüfungskosten

Für die Prüfung fallen nochmals Kosten an: Sie setzen sich zusammen aus den bundesweit einheitlichen Gebühren der Prüforganisationen TüV / DEKRA einerseits und der Fahrschulen andererseits, die so genannte ”Vorstellung zur Prüfung”.